„Schaufenster“- Antrag der CWE wenig zielführend

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung über eine Antragsinitiative zu verfallenen Leerstandsgebäuden in Hünfeld in der Hünfelder Zeitung bedarf es aus Sicht der CDU-Fraktion einiger Klarstellungen. Der Antrag der CWE hätte nach Meinung der CDU nicht zum Ziel geführt. Deshalb habe erst die CDU durch ihren Änderungsantrag einen zielführenden Handlungsauftrag für den Magistrat ermöglicht.
Wie der CDU-Fraktionsvorsitzende Benjamin Tschesnok in einer Pressemitteilung hierzu schreibt, macht bereits die Überschrift des Artikels „CWE will Fördergelder beantragen“ deutlich, wie wenig sich die CWE mit den Inhalten und Zielen auseinandergesetzt habe. Tatsächlich hatte die CWE-Fraktion mit ihrem Antrag den Magistrat einzig beauftragt, Fördergelder beim Landkreis zu beantragen.

Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das vom Kreistag auf den Weg gebrachte Förderinstrument. Als Fördergeber habe aber auch der Kreistag den Inhalt der Richtlinie, insbesondere wer anspruchsberechtigt sein soll, festgelegt. „Hierunter fällt die Stadt Hünfeld aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht“, so Tschesnok. Weiterhin muss nach den Förderrichtlinien eine Kommune bereits Eigentümer einer Immobilie sein oder zumindest ein unterschriftsreifer notarieller Kaufvertrag vorliegen. In den Vorberatungen der CDU-Fraktion drängte sich unweigerlich der Verdacht auf, die antragstellende Fraktion habe die Förderrichtlinie vor Einreichung ihres Antrages selbst nicht einmal gelesen.
In den Ausschussberatungen wie auch in der Sitzung der Stadtverordnetensitzung hatte CDU-Stadtverordneter Chris Heumüller daher richtigerweise darauf hingewiesen, dass der CWE-Antrag bereits nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung keinen klaren Handlungsauftrag unter Berücksichtigung der detaillierten Förderrichtlinie des Landkreises an die Verwaltung beinhaltet, sodass der Antrag eigentlich unzulässig sei.


Auch die Auffassung von CWE-Stadtverordneten Dr. Lars Heckmann, das besondere Interesse des Landkreises, bei dessen Vorliegen im Einzelfall eine Förderung auch in Hünfeld möglich ist, sei dadurch begründet, dass durch den Abriss leerstehender Gebäude das Land Hessen als Eigentümer von laufenden Unterhaltskosten entlastet werde, konnte allenfalls Kopfschütteln hervorrufen. Die von CWE-Fraktionsvorsitzenden Hermann Quell genannten Objekte konnten auch keine andere Bewertung des Antrags zulassen. Denn die Stadt Hünfeld ist nicht Eigentümerin der Immobilien, sodass eine Förderung ebenfalls nach der Förderrichtlinie ausgeschlossen ist.


Mit dem von der CDU-Fraktion eingereichten Änderungsantrag sollte daher der Magistrat zunächst beauftragt werden, in den Ortsteilen unter Mitwirkung der Ortsbeiräte entsprechende Objekte zu ermitteln, die einer sinnvollen Innenentwicklung zugeführt werden können. Die Beseitigung städtebaulicher Missstände in den Ortsteilen ist seit langem ein wichtiges Anliegen der CDU-Fraktion, so Tschesnok. Bereits im letzten Jahr hatte sich die CDU-Fraktion dafür ausgesprochen, dass die durch die Aufhebung der kinderfreundlichen Eigenheimförderung freigewordenen Finanzmittel, zuletzt rund 90.000 € im Jahr, zielgerichtet für die Beseitigung städtebaulicher Missstände einzusetzen, so Steffen Diegmüller, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschuss. Umso erfreulicher war dann auch die Ankündigung von Bürgermeister Stefan Schwenk in der Stadtverordnetenversammlung, dass die Verwaltung den Stadtverordneten noch vor den Sommerferien einen ersten Entwurf einer eigenen Förderrichtlinie zur Beratung vorlegen wird. „Mit einem eigenem Förderinstrument können wir dann zielgerichtet private Maßnahmen unterstützen, ohne die Verwaltung mit einer aussichtslosen Beantragung von Fördermitteln, wie von der CWE gewünscht, unnötig zu belasten“, so Diegmüller. Hierfür werden dann sicherlich die im Wege des Änderungsantrages gewonnenen Erkenntnisse über aussichtsreiche Objekte hilfreich sein, um konsequent und zielgerichtet zu handeln, so Tschesnok abschließend.