Berichtsantrag: Straßenbeiträge in Hünfeld

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie, folgenden Berichtsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

 

Berichtsantrag: Straßenbeiträge in Hünfeld

 

Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, welche (finanziellen) Vor- und Nachteile bei den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten für den Straßenausbau für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt Hünfeld unter Berücksichtigung des bereits im Stadtgebiet hohen Ausbaugrades der vorhandenen Straßeninfrastruktur bestehen.

Begründung:

 

Vorliegender Antrag nimmt inhaltlich Bezug auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.03.2018. Mit diesem bat die CDU-Fraktion um Auskunft, wie hoch der durchschnittliche jährliche Ertrag aus der buchhalterischen Auflösung der durch die Anlieger geleisteten Straßenbeiträge ist.

Zwischenzeitlich haben sich die Fraktionen der CDU, Grüne, FDP im hessischen Landtag auf einen gemeinsame Gesetzesinitiative (Aus „Soll“ wird „Kann“) verständigt, die zeitnah verabschiedet wird. Hiernach können Kommunen zukünftig unabhängig von ihrer Haushaltssituation über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheiden.

Derzeit werden in Hünfeld bei der grundhaften Erneuerung von Straßen einmalige Straßenausbaubeiträge gemäß § 11 KAG von den Anliegern erhoben. Daneben gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zum gänzlichen Verzicht der Heranziehung von Grundstückseigentümern, wobei für diesen Fall der Straßenunterhaltungsaufwand gänzlich aus dem städtischen Haushalt zu bestreiten ist.

Bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 haben sich die Fraktionen intensiv über dieses Thema ausgetauscht. Der mit diesem Antrag begehrte Bericht soll daher als Grundlage für die weiteren Fraktionsberatungen dienen.