Änderungsantrag: Machbarkeitsstudie Bürgerhaus in Mackenzell

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 

 

gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld stellt die CDU-Fraktion zur Erweiterung der Drucksache 111/2018 (Prüfantrag der CWE-Fraktion betreffend Machbarkeitsstudie Bürgerhaus in Mackenzell) nachfolgenden Änderungsantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zunächst,

 

1) bei den in dem Ortsteil Mackenzell ansässigen Vereinen und Institutionen abzufragen, welche konkreten Vereinsaktivitäten (beispielsweise Veranstaltungen, Feste, Trainings- und Gemeinschaftsabende) derzeit aufgrund fehlendem bzw. nicht ausreichendem Raumangebotes nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.

 

2) unter Einbeziehung des Ortsbeirat zu ermitteln, inwieweit tatsächlich ein Bedarf an Räumlichkeiten ("Bürgerhaus") zur Durchführung von privaten entgeltlichen Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern etc.) besteht.

 

Nach Auswertung und Beratung der durch den Magistrat eingeholten Informationen im Haupt- und Finanzausschuss soll dann der Beschluss gefasst werden, ob die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie erfolgen soll. 

 

Begründung:

 

Mit Antrag der CWE- Fraktion vom 15.02.2018 soll eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau eines Bürgerhauses in Mackenzell erstellt werden.

 

Erstmalig mit Pressebericht in der HZ vom 13. September 2017 hatte die CWE-Fraktion die Forderung aufgestellt, dass "es an der Zeit ist, dass für Mackenzell auch ein Neubau eines Bürgerhauses geprüft wird". In den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2018 hatte CWE-Fraktionsvorsitzender Hermann Quell im Haupt- und Finanzausschuss (Sitzung vom 20.11.2017) für seine Fraktion einen entsprechenden Antrag zum Haushalt angekündigt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.11.2017 erklärte Fraktionsvorsitzender Quell dann, dass seine Fraktion keinen entsprechenden Antrag stellen werde.

 

Wiederum 2 Monate später wurde dann der Prüfantrag vom 15.02.2018 eingereicht. Die CDU-Fraktion muss daher ihre Verwunderung über den bisherigen Verfahrensgang vonseiten der antragstellenden Fraktion zum Ausdruck bringen. Dies insbesondere deshalb, weil der nunmehr eingereichte Antragstext nach offensichtlich fünf monatiger Beratungsdauer innerhalb der CWE-Fraktion nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht mal zielführend sein dürfte.

 

Zur Begründung des Antrags wird u.a. angeführt, das Mackenzell als größter Ortsteil nicht über ein Bürgerhaus verfügt, das Kombinationsgebäude stark ausgelastet sei und als Bürgerhaus nur bedingt geeignet ist. Darüber hinaus werde von einigen Vereinen zusätzlicher Platzbedarf angemeldet.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es wünschenswert gewesen, wenn die vorstehenden Probleme konkreter benannt worden wären.

 

Die CWE-Fraktion verkennt vorliegend nämlich, dass der Stadtteil Mackenzell im Vergleich zu allen anderen Hünfelder Stadtteilen über ein deutlich großzügigeres öffentliches Veranstaltungs- und Vereinsraumangebot verfügt. Zutreffend gibt es derzeit keine Räumlichkeiten mit der Bezeichnung "Bürgerhaus". In Mackenzell stehen jedoch neben dem Wilm-Hosenfeld-Haus, das Kombinationsgebäude, die langfristig vertraglich gebundenen Proberäume des Gesangsvereins Mackenzell sowie die öffentliche Schulsporthalle zur Verfügung.

 

Daneben stehen das Sportlerheim der TSG Mackenzell, das Schützenhaus, das Clubhaus des TC 88 Mackenzell sowie die Räumlichkeiten der Kirchengemeinde im DG des Kindergartens eingeschränkt zur Verfügung.

 

Ein entsprechendes Raumangebot, welches mit Ausnahme der Schulsporthalle mit maßgeblicher finanzieller Unterstützung der Stadt entstanden sein dürfte, ist in dieser Anzahl in keinem anderen Ortsteil vorhanden. Gleichzeitig ist es legitim, dass vorhandene Raumangebot mit dem tatsächlichen Bedarf abzugleichen, wie es bereits regelmäßig in der Vergangenheit erfolgt ist.

 

Die Entscheidung über die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Räumlichkeiten sollte jedoch einzig auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse erfolgen und nicht aufgrund der von der CWE-Fraktion ausgerufenen populistischen Parole "Der Zeitpunkt ist günstig, denn finanziell kann die Stadt Hünfeld die Maßnahme tragen" (vgl. HZ-Pressebericht vom 13.09.2017). Denn auch hier verkennt die CWE-Fraktion, dass die Investitionskosten lediglich ein Teilaspekt sind. Entscheidender sind die Folgekosten (Abschreibung, jährliche Unterhaltungskosten), die den städtischen Haushalt dauerhaft belasten. Hierzu darf aus Sicht der CDU-Fraktion der Hinweis erlaubt sein, dass bereits im laufenden Haushalt die Bürger- und Vereinshäuser den Ergebnishaushalt mit einem Zuschussbedarf von 445.464 € belasten.

 

Ein wesentlicher Punkt der Machbarkeitsstudie soll nach der CWE-Fraktion die Klärung der Anforderungen von örtlichen Vereinen und Ortsbeirat sein. Die CDU-Fraktion ist hierzu der Auffassung, dass gerade diese Grundlagenermittlung besser, effizienter und vor allem schneller durch die städtische Verwaltung erfolgen kann. Der CWE-Fraktion müsste eigentlich bekannt sein, dass die Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Honorar des Gutachters) die Notwendigkeit eines vergaberechtlichen Verfahrens mit sich bringen dürfte. Allein dies würde einer zeitnahen Grundlagenermittlung entgegenstehen. Mithin ist es zielführend, zunächst diese Vorarbeiten durch die städtische Verwaltung durchführen zu lassen.

 

Anhand der Ergebnisse sollte dann weitergehend beraten werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden sollte.

 

Für den Fall der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sollte diese jedoch deutlich mehr Prüfpunkte umfassen, als die CWE-Fraktion in ihrem Antrag aufgeführt hat. Auch hier vermisst die CDU-Fraktion bei der antragstellenden Fraktion den für diese wichtige Angelegenheit notwendigen Tiefgang in der Sache. So wünscht die CWE-Fraktion offensichtlich einzig einen Neubau eines Bürgerhauses. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre aber daneben auch zu überprüfen, ob im Fall eines durch die Vereine und den Ortsbeirat nachgewiesenen Bedarfes diesem auch durch Erweiterungen/Anbauten an bestehende öffentliche Räumlichkeiten Abhilfe geschaffen werden könnte.

 

Daneben wäre in einer entsprechenden Machbarkeitsstudie auch zu analysieren, welche Auswirkungen ein Bürgerhaus/Erweiterungsbau in seiner geplanten Größe auf die örtliche Gastronomie hat. Hierbei ist sehr sorgfältig zu betrachten, ob diese in ihrem wirtschaftlichen Bestand beeinträchtigt würden, da gerade Vereinsveranstaltungen einen Deckungsbeitrag für die Gastronomie erbringen.

 

Abschließend wäre auch zwingend eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, die nicht nur die von der CWE-Fraktion genannte Finanzierung über IKEK, also der Investition, berücksichtigt, sondern insbesondere auch die Folgekosten und wie diese finanziert werden sollen. Hierbei wären auch die bereits im Unterhalt der Stadt Hünfeld stehenden Räumlichkeiten mit einzubeziehen. Weiterhin Berücksichtigung müssten daneben die entgeltlichen Privatfeiern finden. Hierbei muss jedoch auch sorgfältig betrachtet werden, dass Familienfeiern von Mitgliedern der örtlichen Vereine derzeit oftmals in den vereinseigenen Liegenschaften wie dem Sportlerheim, Schützenhaus etc. durchgeführt werden.